HOF Electronic Service GmbH
75181 Pforzheim
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der HOF Electronic Service GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn der Kunde eine Bestellung bei der HOF Electronic Service GmbH aufgibt, schickt die HOF Electronic Service GmbH eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei der HOF Electronic Service GmbH eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn die HOF Electronic Service GmbH das bestellte Produkt an den Kunden versandt hat und den Versand an den Kunden mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt hat. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3. Die Verkaufsangestellten der HOF Electronic Service GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
4. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden. Dem Kunden wird jedoch die Möglichkeit geboten, bei Überschreitung seines Kreditlimits gegen Barzahlung Ware zu beziehen.
§ 3 Liefer- und Leistungszeit
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem Lager von HOF Electronic Service GmbH an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
Falls HOF Electronic Service GmbH ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant von HOF Electronic Service GmbH seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist HOF Electronic Service GmbH dem Käufer gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Käufer unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche des Käufers bleiben unberührt.
Soweit eine Lieferung an den Käufer nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Käufers passt oder weil der Käufer nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Käufer mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Käufer die Kosten für die erfolglose Anlieferung.
§ 4 Annahmeverzug
1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist HOF Electronic Service GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. HOF Electronic Service GmbH kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
§ 5 Liefermenge/ Fehllieferung
Der Käufer verpflichtet sich, bei versehentlich durch HOF Electronic Service GmbH ohne Bestellung des Käufers gelieferte Waren spätestens innerhalb von 14 Tagen eine solche Fehllieferung schriftlich gegenüber HOF Electronic Service GmbH anzuzeigen und die Waren zur Rückholung durch einen von HOF Electronic Service GmbH zu beauftragenden Spediteur oder Transporteur bereit zu halten.
§ 6 Gefahrenübergang
1. Der Gefahrenübergang richtet sich beim Verbraucher nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. In den übrigen Fällen geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der HOF Electronic Service GmbH verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Ansonsten bleibt es beim Gefahrenübergang bei Übergabe. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch HOF Electronic Service GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§ 7 Mängelhaftung
1. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu fordern. Im Fall der Mangelbeseitigung werden die erforderlichen Aufwendungen nur insoweit ersetzt, als diese nicht dadurch erhöht worden sind, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht worden ist.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Käufers unberührt.
3. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. 3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
9. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
§ 8 Gesamthaftung
1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7.5 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
2. Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
3. Soweit Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Rücksendung/Nacherfüllungsabwicklung
Mangelhafte Produkte sind unter Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie der Liefer- oder Rechnungsdokumente mit einer genauen Fehlerbeschreibung an die HOF Electronic Service GmbH oder wenn vereinbart an den Lieferanten einzusenden bzw. anzuliefern.
Durch den Austausch von Einzelteilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen bezüglich der Ansprüche und Rechte wegen Mängeln in Kraft. Hiervon ausgenommen ist Verjährung bezüglich der durch die Mängelbeseitigung betroffenen Teile.
Der Käufer ist zu einer regelmäßigen und ordnungsgemäßen Datensicherung verpflichtet und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Daten vor Übersendung der Waren gesichert sind. HOF Electronic Service GmbH übernimmt keine Haftung für verlorengegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden. Kosten der Datensicherung oder Neuinstallation von Software oder der Geräte selbst bezüglich der zu reparierenden Geräte werden durch HOF Electronic Service GmbH nicht übernommen.
§ 10 Kostentragungsvereinbarung
Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei."
§ 11 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von HOF Electronic GmbH.
Sollte der Käufer kein Verbraucher sein, gelten zusätzlich folgende Ziffern:
2. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für HOF Electronic Service GmbH als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne HOF Electronic Service GmbH zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht für HOF Electronic Service GmbH grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht im Zahlungsverzug gegenüber HOF Electronic Service GmbH befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Er ist verpflichtet, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen, bis HOF Electronic Service GmbH ihm schriftlich mitteilt, dass sie dies selbst vornehmen möchte. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der HOF Electronic Service GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
5. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, liegt drohender Zahlungsverzug nahe, ist seine Kreditwürdigkeit gemindert oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist HOF Electronic Service GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
6. Zu Sicherungszwecken erhält HOF Electronic Service GmbH Zutritt zu den Räumen und Zugang zu den Lieferungs- und Buchhaltungsunterlagen.
Insbesondere erhält HOF Electronic Service GmbH auf erstes Anfordern eine Debitoren- Saldenliste mit Kundenadressen.
7. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.
8. Die Sicherheiten erstrecken sich auch auf Waren, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens einseitig im Wege der Erfüllungswahl vom Insolvenzverwalter gefordert und/oder erworben werden.
9. Die Abtretungen werden angenommen.
§ 12 Zahlung
1. Die Rechnungen sind per Bankeinzug oder Vorkasse zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr gegen Transportschaden versichert werden.
2. HOF Electronic Service GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer endgültigen Einlösung als Zahlung.
4. Eventuell eingeräumte Skontoabzüge dürfen nur vorgenommen werden, wenn sämtliche fälligen Rechnungen fristgerecht bezahlt sind. Der Zahlungseingang bei HOF Electronic Service GmbH ist maßgebend.
5. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung und/oder Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
6. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 13 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.
§ 14 Verwendung der Produkte
Die Produkte sind für die übliche kommerzielle Verwendung gemäß den Betriebsanweisungen und nicht für eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken, militärischen Einrichtungen oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender Funktion oder zur Herstellung von Waffen vorgesehen. Für eine Verwendung in diesen Bereichen wird keine Haftung übernommen.
§ 15 Gewerbliche Schutzrechte
Sämtliche für die Produkte bestehenden gewerblichen Schutzrechte sind und bleiben Eigentum der Lieferanten. Jede Benutzung erfordert die Genehmigung durch den entsprechenden Lieferanten. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem gewerblichen Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf und dem Endkunden zur alleinigen Nutzung überlassen, d. h. er darf diese weder kopieren noch verändern, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die Software wird gemäß den Lizenzverträgen der Lieferanten geliefert, deren Einhaltung der Kunde bereits an dieser Stelle zusichert.
HOF Electronic Service GmbH übernimmt keine Haftung für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte, wenn die Produkte aus dem von HOF Electronic Service GmbH vorgesehenen „Verkaufsland“ in ein anderes Land exportiert werden, da nicht gewährleistet werden kann, dass alle Rechte dort geschützt sind.
§ 16 Geheimhaltung
Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen von HOF Electronic Service GmbH zugänglich werdenden Informationen, die auf Grund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von HOF Electronic Service GmbH erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist - weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
§ 17 Datenschutz und Datenspeicherung
Die HOF Electronic Service GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Kundendaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert.
§ 18 Export
Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen, EU- und US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen.
Der Käufer hat für das Einholen der Ausfuhrgenehmigungen beim Bundesausfuhramt Eschborn selbst zu sorgen. Er ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.
§ 19 Anwendbares Recht
Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen HOF Electronic Service GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Pforzheim Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. HOF Electronic Service GmbH ist jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 20 Verpackungsordnung
Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie zum Beispiel dem Grünen Punkt) tragen, unentgeltlich zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgen zu sorgen. Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung:
Kontaktdaten:
HOF Electronic Service GmbH
Matthias Hof
Industriestraße 55
75181 Pforzheim
Stand 07.12.2010
Informationen zur Batterieverordnung
Alt- Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Der Kunde kann Alt- Batterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Mit Ausnahme von Starter-Batterien ist die Abgabe an kommunalen Sammelstellen kostenlos. Batterien, die der Kunde vom Verkäufer erhalten hat, können nach Gebrauch ausreichend frankiert per Post an den Verkäufer zurückgesandt werden.